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   OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91   

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https://dejure.org/1992,4914
OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91 (https://dejure.org/1992,4914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.01.1992 - 5 U 534/91 (https://dejure.org/1992,4914)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - 5 U 534/91 (https://dejure.org/1992,4914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen dinglicher Rechte bei Verbringung einer beweglichen Sache in den Machtbereich einer anderen Rechtsordnung; Einräumung eines rechtswirksamen Eigentumsvorbehaltes bei grenzüberschreitendem Warenkauf; Bestimmung des Vertragsstatutes; Einbeziehung Allgemeiner ...

  • UNILEX (Volltext/Auszüge)
  • archive.org
  • cisg-online.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Grenzüberschreitende VHV, anwendbares Recht, stillschweigende Rechtswahl, Vertragsstatut des VHV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Einseitig konnte die Klägerin sich somit hierdurch ohnehin das Eigentum nicht mehr wirksam vorbehalten (BGH NJW 1979, 2199).

    Einseitig ist dies nur dann mäglich, wenn die Erklärung dem Käufer spätestens bei der Lieferung der Ware zugegangen ist (BGH NJW 1979, 2199).

    Erforderlich ist, daß der Käufer - und zwar eine für die inhaltliche Ausgestaltung von Verträgen zuständige Person - von dem Eigentumsvorbehalt positiv Kenntnis erlangt hat oder wenn zumindest erwartet werden durfte, daß eine für die inhaltliche Ausgestaltung von Verträgen zuständige Person von dem gerade in dieser Form und unter diesen Umständen erklärten Eigentumsvorbehalt Kenntnis nehmen würde (BGH NJW 1979, 2199, 2200).

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Zudem weicht der Senat bei der sachlichen Würdigung der Aussage dieses Zeugen nicht vom erstinstanzlichen Gericht ab, er schätzt etwa nicht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders ein (BGH NJW 82, 109; 1052) oder will die Aussage des Zeugen anders verstehen (BGH NJW 84, 2629), sondern der Senat zieht aus der protokollierten Aussage lediglich andere rechtliche Schlußfolgerungen.
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Zudem weicht der Senat bei der sachlichen Würdigung der Aussage dieses Zeugen nicht vom erstinstanzlichen Gericht ab, er schätzt etwa nicht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders ein (BGH NJW 82, 109; 1052) oder will die Aussage des Zeugen anders verstehen (BGH NJW 84, 2629), sondern der Senat zieht aus der protokollierten Aussage lediglich andere rechtliche Schlußfolgerungen.
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Dabei muß der Hinweis so abgefaßt sein, daß beim Vertragspartner keinerlei Zweifel auftreten kännen (BGHZ 102, 293, 304).
  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Die neue Rechtsordnung, also die deutsche, entscheidet allerdings fortan über den konkreten Inhalt der Rechte und Pflichten, die sich aus der dinglichen Rechtslage an der Sache ergeben (BGHZ 100, 321, 326).
  • BGH, 02.02.1966 - VIII ZR 153/64

    Eigentumsvorbehalt italienischen Rechts

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung eines bestimmten Sachstatuts sei der Zeitpunkt, in dem die in Frage stehende Rechtsfolge eintreten solle (BGHZ 45, 95, 99, 100).
  • OLG Hamburg, 01.06.1979 - 11 U 32/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 16.01.1992 - 5 U 534/91
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vertragsgegner die Sprache kennt, in der der Hinweis abgefaßt ist (vgl. hierzu Ulmer-Brandner-Hensen , AGBG, 6. Aufl. Anhang § 2 Rdnr. 20; OLG Hamburg NJW 80, 1232, 1233).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - 15 U 88/03
    Nach anderer Auffassung ist es ausreichend, wenn in einer Weltsprache (englisch) auf die in deutscher Sprache verfassten AGB hingewiesen wird (OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.02.1993, 4 U 61/92, www.jurisweb.de S. 1 = DWiR 1994, 70; OLG Koblenz, Urt. v. 16.01.1992, 5 U 534/91, www.jurisweb.de S. 3 = IPrax 1994, 46).
  • OLG Schleswig, 28.05.2020 - 16 U 138/19
    Soweit es nach anderer älterer - abzulehnender - Auffassung (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Februar 1993 - 4 U 61/92; OLG Koblenz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 5 U 534/91, Rn. 25) für eine nach IPR-Regeln zu beurteilende Einbeziehung ausreichend sein soll, wenn in einer Weltsprache (englisch) auf die in deutscher Sprache verfassten AGB hingewiesen wird, so wären, wie schon ausgeführt, auch diese Voraussetzungen in Ansehung der streitgegenständlichen Bestellung nicht erfüllt.
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